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Lieferkettenkonferenz 2023

Veranstalter: Stiftung Arbeit und Umwelt , Hans-Böckler-Stiftung
Ort: Berlin, Stellwerk-Nordbahnhof
vom: 29.11.2023, 10:00 Uhr
bis: 29.11.2023, 16:00 Uhr

Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche „Lieferkettensorgfalts­­pflichten­gesetz“ in Kraft! Was bedeutet das für Betriebsrät*innen und Aufsichtsrät*innen?

Nachdem freiwillige Selbstverpflichtungen nicht zu einem spürbaren Erfolg geführt haben, nimmt das Liefer­ketten­sorgfalt­pflichten­gesetz (LkSG) Unternehmen nun in die Pflicht, dass entlang ihrer globalen Wertschöpfungs­ketten Mindestlöhne gezahlt werden, keine Kinder- oder Zwangsarbeit vorkommen, keine Gewalt gegen Beschäftigte angewandt wird, Beschäftigte nicht diskriminiert sowie Arbeitsschutz- und Umweltbestimmungen eingehalten werden.

Denn: Während die Unterbrechung der Warenstrome sofort ins Auge fällt und schwere wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht, wird eine Umgehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards noch zu oft billigend in Kauf genommen.

Dies führt zu weiteren Aufgaben, aber auch Möglichkeiten für Betriebsrät*innen, Aufsichtsrät*innen und Gewerkschaften.

Im Rahmen der Lieferkettenkonferenz, zu der wir hiermit einladen, wollen wir dazu mit Praktiker*innen aus der unternehmerischen und betrieblichen Mitbestimmung aber auch mit Politik und Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen. Denn eins ist klar – ohne Mitbestimmung geht nichts.

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