
Quelle: HBS
Lieferkettenkonferenz 2023
Veranstalter: | Stiftung Arbeit und Umwelt , Hans-Böckler-Stiftung |
Ort: | Berlin, Stellwerk-Nordbahnhof |
vom: | 29.11.2023, 10:00 Uhr |
bis: | 29.11.2023, 16:00 Uhr |
Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft! Was bedeutet das für Betriebsrät*innen und Aufsichtsrät*innen?
Nachdem freiwillige Selbstverpflichtungen nicht zu einem spürbaren Erfolg geführt haben, nimmt das Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz (LkSG) Unternehmen nun in die Pflicht, dass entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten Mindestlöhne gezahlt werden, keine Kinder- oder Zwangsarbeit vorkommen, keine Gewalt gegen Beschäftigte angewandt wird, Beschäftigte nicht diskriminiert sowie Arbeitsschutz- und Umweltbestimmungen eingehalten werden.
Denn: Während die Unterbrechung der Warenstrome sofort ins Auge fällt und schwere wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht, wird eine Umgehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards noch zu oft billigend in Kauf genommen.
Dies führt zu weiteren Aufgaben, aber auch Möglichkeiten für Betriebsrät*innen, Aufsichtsrät*innen und Gewerkschaften.
Im Rahmen der Lieferkettenkonferenz, zu der wir hiermit einladen, wollen wir dazu mit Praktiker*innen aus der unternehmerischen und betrieblichen Mitbestimmung aber auch mit Politik und Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen. Denn eins ist klar – ohne Mitbestimmung geht nichts.