Zugleich zur sozialen Dimension der EU-Verträge: Soziale Kriterien und EU-Beihilfenrecht
Gezielte staatliche Investitionen und Beihilfen für klimafreundliche wirtschaftliche Tätigkeit werden eingesetzt, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Umweltschutz zu fördern. Bei der Nachhaltigkeitstransformation sollten jedoch soziale Kriterien nicht aus dem Blickfeld geraten. Deshalb erscheinen die Bindung sozialer Kriterien - wie Standort- oder Arbeitsplatzgarantien - an die Gewährung von Beihilfen oder die beihilfenrechtliche Privilegierung für die Einhaltung bestimmter Arbeitsstandards als geeignete Mittel um ökologische Ziele zu erreichen und gleichzeitig soziale Standards zu sichern. Diese sind in der Vergangenheit, wie etwa bei der Unterstützung zur Gas- und Strompreisbremse, die an eine Pflicht zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gebunden wurde, auch bereits praktisch umgesetzt worden.
Prof. Dr. Wolfram Cremer, Ruhr-Universität Bochum untersucht in der vorliegenden Studie den unionsrechtlichen Rahmen für soziale Kriterien von Beihilfen, die von den Mitgliedstaaten bzw. der EU vergeben werden. Hierfür stellt er zunächst eine tiefgreifende Analyse des Primärrechts an, dass - entgegen anderer Stimmen in der Literatur - sozial imprägniert sei und keineswegs staatliche Interventionen mit sozialen Anliegen kategorisch ausschließe. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zunächst auf Beihilfen, die von den Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Art. 107 AEUV) vergeben werden, und Zuwendungen, die die EU selbst vergibt, angewandt.
Quelle
Cremer, Wolfram (2025):
Soziale Kriterien und EU-Beihilfenrecht - Zugleich zur sozialen Dimension der EU-Verträge
HSI-Schriftenreihe Bd. 58, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-7607-7, 67 Seiten
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