verbindliche und effektive soziale Korrekturen?: Freihandel und Investorenschutz
Im Rahmen seines Forschungsschwerpunktes zum europäischen- und internationalen Arbeitsrecht hat das HSI ein Gutachten zu Arbeits- und Sozialstandards in Freihandelsverträgen in Auftrag gegeben. Die Thematik spielt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Handels- und Investorenverträge namens TTIP und CETA eine besondere Rolle, wurde aber gleichwohl bisher kaum erforscht.
Die beiden Autoren, Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, untersuchen in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Ansätze zur Stärkung bzw. Absicherung des Arbeits- und Sozialschutzes in Handelsverträgen. Dazu gehören u.a. Sozialklauseln, das System der Zollpräferenzen sowie vertragliche Bekenntnisse zu den Menschenrechten, wie sie nicht zuletzt auch bei TTIP und CETA zur Diskussion stehen. Wie die Untersuchung zeigt, waren die Erfolge derartiger Regelungen in der Vergangenheit eher überschaubar.
Vor diesem Hintergrund entwickeln die Autoren verschiedene Regelungen, die im Rahmen von CETA eine Immunisierung der Arbeits- und Sozialordnungen vor Übergriffen durch eine Investorengerichtsbarkeit oder andere Mechanismen sicherstellen könnten. Die Ergebnisse beruhen auf dem Ansatz einer "Bereichsausnahme" für Arbeits- und Sozialrecht, die im Rahmen eines rechtlich verbindlichen Zusatzprotokolls vereinbart werden könnte. Dieses Prinzip ist grundsätzlich auch auf andere Investoren- und Handelsverträge übertragbar. Darüber hinaus könnten auf der Basis der Bereichsausnahme auch Umwelt- und Verbraucherstandards abgesichert werden, was jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung war.
Quelle
Däubler, Wolfgang; Däubler-Gmelin, Herta:
Freihandel und Investorenschutz
HSI-Working Paper, 95 Seiten