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Berichtszeitraum 1. Januar - 31. März 2017: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

Wir freuen uns, Ihnen die 17. Ausgabe unseres Newsletters zum Europäischen Arbeitsrecht präsentieren zu können.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Europäische Säule sozialer Rechte stellt sich die Frage, welches Potential das Arbeitsvölkerrecht für die Fortentwicklung der sozialen Dimension der EU entfalten kann. Diese Frage ist Gegenstand einer Konferenz, die das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) und das Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU, Trier) gemeinsam organisieren. Die Veranstaltung `Social Pillar` - Social Europe? - International Labour Law as a stimulus for better social integration - aspirations and reality findet am 22. September 2017 in Trier statt. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir in der Anmerkung unter II. über die vom EuGH entschiedenen Fälle zum "Kopftuchverbot" am Arbeitsplatz (C-157/15 - G4S Secure Solutions und C-188/15 - Bougnaoui und ADDH). Weiter werden die Schlussanträge in Sachen Asklepios zur Fortgeltung dynamischer Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang in einem Hinweis kritisch bewertet. Daneben hatte der EuGH im Berichtszeitraum u.a. Urteile zur Verbringung von Ruhezeiten im Straßentransportwesen, dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsleben und der Bemessung des Insolvenzgeldes von Grenzgängern erlassen. Zwei weitere Vorlagefragen des BAG zum Urlaubsrecht bieten dem Gerichtshof die Möglichkeit zur weiteren Ausdifferenzierung seiner Rechtsprechung.

Im Mittelpunkt der EGMR-Verfahren steht das Urteil Vukato-Bojic / Schweiz (Nr. 61838/10), das die Überwachung einer verunfallten Arbeitnehmerin durch einen von der gesetzlichen Unfallversicherung beauftragten Privatdetektiv zum Gegenstand hat. Wir freuen uns besonders, dass sich der renommierte Experte Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität Basel) dazu bereit erklärt hat, hierzu eine Anmerkung (III.) unter Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage zu verfassen. In der Rechtsprechungsübersicht informiert Karsten Jessolat u.a. über neue Urteile des EGMR zur unzulässigen Verwendung von Gesundheitsdaten im Kontext einer Beförderung, dem Verschulden eines Arbeitgebers für Berufskrankheiten, Whistleblowing und zwei Fällen zur Zwangsarbeit.

Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" berichten Dr. Christina Hießl und Ammar Bustami (IAAEU) u.a. über die Pläne der Kommission im Zusammenhang mit der gescheiterten Reform der Arbeitszeitrichtlinie und über das Weißbuch zur Zukunft Europas. Der Ausschuss für soziale Rechte des Europarats hatte sich mit einer Beschwerde zur Diskriminierung von Aushilfslehrern beim Zugang zur Weiterbildung befasst. Weiter legte Deutschland seinen 6. Staatenbericht zum UN-Sozialpakt vor. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau kritisierte Deutschland aufgrund der bestehenden Ungleichheit von Männern und Frauen im Arbeitsleben und mahnte Besserungen an.
Ferner finden Sie in den Literaturempfehlungen (unter VII.) Hinweise zu zwei Neuerscheinungen auf dem Gebiet des Arbeitsvölkerrechts.

Quelle

Hlava, Daniel; Pärli, Kurt; Hießl, Christina; Jessolat, Karsten: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 43 Seiten

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