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Berichtszeitraum 1. Januar - 31. März 2019: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

In der 25. Ausgabe unseres Newsletters informieren wir über aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht im 1. Quartal 2019. Mit der aktuellen Ausgabe gibt es zudem eine personelle Erweiterung: Wir freuen uns sehr, dass das HSI-Team mit Ernesto Klengel neue Unterstützung erhält, was nicht zuletzt auch die Mitarbeit am Newsletter mit einschließt.

Im Fokus der EuGH-Entscheidungen steht in dieser Ausgabe das sog. Karfreitags-Urteil in der Rs. Cresco Investigation. Dort hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die österreichische Karfreitagsregelung, wonach dieser Tag nur für bestimmte Minderheitsreligionen ein gesetzlicher Feiertag ist, andere Arbeitnehmer wegen ihrer Religion diskriminiert. Die Entscheidung wird über den aktuellen österlichen Bezug hinaus weitergehende Bedeutung haben (s. Höller/Klengel, Anm. unter II.). Weitere Urteile befassen sich u.a. mit Fragen der Gleichbehandlung und des Urlaubsrechts, der Auslegung der Brüssel Ia-VO, der Gewährung von Kindergeld und der Ausstellung von A1-Bescheinigungen für Drittstaatsangehörige. Zudem liegen neue Schlussanträge vor, von denen für das deutsche Arbeitszeitrecht besonders die Verfahren zur Überschreitung von Höchstarbeitszeiten in einem Referenzzeitraum und zur Frage, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, auch für Vollzeitbeschäftigte ein System der Arbeitszeiterfassung einzuführen, Bedeutung haben. Aus den neu beim Gerichtshof anhängig gewordenen Verfahren ist auf eine Vorlage des BSG zur (fiktiven) Bemessung von Arbeitslosengeld und deren Vereinbarkeit mit Art. 62 VO (EG) 883/2004 hinzuweisen. Ferner werden auch Fragen zu A1-Bescheinigungen den Gerichtshof weiter beschäftigen.

Aus der Rechtsprechung des EGMR wird in dieser Ausgabe kein Urteil besonders hervorgehoben. Aus aktuellem Anlass widmet sich stattdessen Klaus Lörcher dem vielbeachteten und vielfach kritisierten Urteil des BVerfG, in dem das Streikverbot für Beamte abermals bestätigt wurde. In dieser Sache wurden jüngst mehrere Beschwerdeverfahren am EGMR eingeleitet - Grund genug, sich mit dem Urteil des BVerfG aus völkerrechtlicher Perspektive näher zu befassen. Für die Übernahme der Anm. unter III. danken wir Klaus Lörcher ganz besonders. Der EGMR hatte sich im Berichtszeitraum u.a. mit einem datenschutzrechtlichen Verfahren und der Kürzung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung als Folge einer schlechten wirtschaftlichen Lage befasst. Die Verfahrensübersicht zeigt zudem, dass den Gerichtshof in Zukunft einige weitere relevante Rechtsfragen beschäftigen werden, wie zum "Whistleblowing" über Missstände in Betrieben sowie zu Benachteiligungen aufgrund gewerkschaftlicher Aktivitäten.

Die Übersicht der "Sonstigen Informationen" unter VI. zeigt, dass auch die Entwicklungen im europäischen und internationalen Arbeitsrecht jenseits der EuGH- und EGMR-Judikatur weiter voranschreiten. Informiert wird hier u.a. über die legislativen Fortschritte bei der Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde und die jüngst erarbeiteten Ethikleitlinien für künstliche Intelligenz, deren Einsatz auch im Arbeitsleben zunehmend an Bedeutung gewinnt. Weiter wurde auf EU-Ebene eine Einigung zum besseren Schutz von Whistleblowern erzielt. Zur Vorbereitung auf den Brexit, dessen Zeitpunkt und Modalitäten weiterhin offen sind, hat der Rat Notfallmaßnahmen zur Wahrung von Ansprüchen der sozialen Sicherheit im Falle eines Brexits ohne Abkommen gebilligt. Weiter fand eine Einigung zwischen Rat und Parlament über den Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften (Company Mobility Package) statt, das auch zum Schutz von Arbeitnehmerrechten relevant ist, aber immer noch Schlupflöcher zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung eröffnet. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte veröffentlichte seine Schlussfolgerungen zum deutschen Staatenbericht, in dem Verletzungen der in der Europäischen Sozialcharta verbürgten Rechte u.a. aufgrund des zu geringen gesetzlichen Mindestlohns und des Streikverbots für Beamte festgestellt wurden. Weiter befasste sich der Ausschuss mit verschiedenen Beschwerden, wie zum französischen Arbeitszeitrecht.

Quelle

Höller, Johannes; Klengel, Ernesto; Lörcher, Klaus; Hlava, Daniel; Jessolat, Karsten; Bustami, Ammar: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 47 Seiten

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