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HSI-Schriftenreihe

: Rechtsfragen der OT-Mitgliedschaft im Arbeitergeberverband

Vereinsrecht sticht Tarifautonomie - so könnte man die Rechtsprechung zur OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband auf den Punkt bringen. Denn diese akzeptiert es, dass die Tarifbindung als Folge der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband durch dessen Satzung abbedungen wird. Seitdem das BAG im Jahr 2006 die OT-Mitgliedschaft unter Bedingungen akzeptiert hat, findet diese Form der Verbandszugehörigkeit stetig wachsende Verbreitung. Die Erfahrungen, die die Praxis damit gemacht hat, zeigen, dass die damaligen Befürchtungen berechtigt waren: Die OT-Mitgliedschaft reduziert die genuine Tarifabdeckung und erschwert den Gewerkschaften, diese durch einen erfolgreichen Arbeitskampf zu erhöhen.
Denn dass es der Gewerkschaft gelingt, Arbeitgeber im Flächentarifvertrag zu halten oder zurück in die Tarifbindung zu bringen, wird durch Umstände wie den "heimlichen" oder den "kurzfristigen" Wechsel in die OT-Mitgliedschaft sehr erschwert. Allein die Sorge vor einem "blitzartigen" Austritt oder die Unsicherheit über das Bestehen der Friedenspflicht hemmt das Vorgehen. Die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung erweist der Tarifautonomie daher einen Bärendienst.
Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universität Göttingen, analysiert die Rechtslage vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen. Das Gutachten leistet zweierlei: Es zeigt auf, weshalb die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft nach wie vor rechtlich zweifelhaft ist. Zugleich leitet es aus dem rechtlichen Rahmen wichtige Transparenz-Anforderungen sowie Beschränkungen für den Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft ab und liefert so eine Vorlage für die Weiterentwicklung des Rechts durch Politik, Wissenschaft und Rechtsprechung.

Quelle

Deinert, Olaf (2026): Rechtsfragen der OT-Mitgliedschaft im Arbeitergeberverband
HSI-Schriftenreihe Bd. 61, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-7660-2, 82 Seiten

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