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HSI-Raum

: Institut

Die Arbeitsfelder des HSI liegen im gesamten Arbeitsrecht, mit einem Schwerpunkt auf dem kollektiven und internationalen Arbeitsrecht, sowie im angrenzenden Sozialrecht.

Das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) wurde am 29. April 2010 in Frankfurt am Main eröffnet, zunächst als Teil der Otto Brenner Stiftung. Seit dem 1. Januar 2018 bietet es unter dem Dach der Hans-Böckler-Stiftung Raum für nationale wie internationale arbeits- und sozialrechtliche Forschung.

Das Institut steht in der Tradition Hugo Sinzheimers (1875-1945), der als Rechtswissenschaftler, Rechtspraktiker, Rechtspolitiker und Soziologe unterschiedlichste Perspektiven auf das Arbeitsrecht vereinte. Sinzheimer war Rechtsberater des Deutschen Metallarbeiterverbandes, ab 1920 Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt. 1921 initiierte er die Gründung der Akademie der Arbeit, heute Europäische Akademie der Arbeit. In der Weimarer Republik war er SPD-Abgeordneter. Als Wissenschaftler begründete er die normative Kraft des Tarifvertrages und trug mit seinen Ideen maßgeblich zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie bei. Sinzheimer gilt als Vater des deutschen Arbeitsrechts. Aber auch jenseits Deutschlands ist sein Name bekannt, der insbesondere für eine soziale Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen steht.

Im Sinne Sinzheimers pflegt das HSI ein Verständnis arbeits- und sozialrechtlicher Forschung, das unterschiedliche Aspekte integriert und dabei soziologische, rechtspolitische, internationale sowie auch rechtsvergleichende Elemente erfasst. Eine besondere Rolle spielt inzwischen das internationale Recht und dabei vornehmlich die Europäisierung des Arbeitsrechts.

Das Institut will nicht nur grundlegenden Fragestellungen nachgehen und arbeits-/sozialrechtliche Forschung betreiben, sondern allgemein für Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte aktuelle und praktisch wichtige Themen behandeln. Es leistet einen aktiven Beitrag zu den rechtspolitischen Debatten rund um Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und will mit wissenschaftlich fundierten Argumenten die Diskussion versachlichen. Arbeitsfelder sind u.a. Fragen eines angemessenen Arbeitnehmerdatenschutzes, des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes, der Stärkung der Tarifvertragsparteien, der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung.

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