Quelle: HBS
Betriebspolitische HSI-Tagung 2026
| Veranstalter: | Hans-Böckler-Stiftung (HSI), IG Metall, IG BCE, NGG, ver.di, DGB |
| Ort: | Frankfurt am Main, IG-Metal Vorstandsverwaltung |
| vom: | 23.06.2026, 10:30 Uhr |
| bis: | 23.06.2026, 16:30 Uhr |
Auf der Betriebspolitischen HSI-Tagung 2026 behandeln renommierte Referentinnen aktuelle und Zukunftsthemen der betrieblichen Mitbestimmung.
Isabel Eder (DGB, Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt) stellt vor, was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Betriebsverfassung vereinbart hat, und ordnet dies ein. Im Anschluss ist Raum für Diskussion: Wie positionieren wir uns zu Online-Wahlen, -Betriebsversammlungen und -Betriebsratssitzungen?
Kristina Schmidt (Vorsitzende Richterin am BAG) präsentiert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Betriebsratsarbeit. Der Fokus liegt dabei auf den Schulungsansprüchen des Betriebsrats gem. § 37 BetrVG. Ein Thema, dem nach den Betriebsratswahlen und angesichts vieler neuer Kolleginnen und Kollegen in den Gremien große Bedeutung zukommen wird.
Prof. Dr. Christiane Brors (Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg) vertieft anhand konkreter Fragestellungen eine Grundfrage der zweigleisigen Interessenvertretung: Wie wirken Gewerkschaft und Betriebsrat zusammen? Dies betrifft sowohl die Möglichkeiten der Gewerkschaften, in den Betrieben präsent zu sein als auch die Optionen von Betriebsräten, sich zu gewerkschaftlichen Themen zu positionieren und deren Grenzen. Auch die Entscheidung des BAG zum digitalen Zugangsrecht und die sich daran anschließenden Fragen werden diskutiert.
Die Vorträge werden um Inputs aus der gewerkschaftlichen und betrieblichen Praxis ergänzt, u.a. von Verena zu Dohna (IG Metall, Leiterin des Ressorts Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik) und Rainald Thannisch (ver.di, Leiter des Bereichs Mitbestimmung).
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für Betriebsräte und Fachanwält:innen handelt es sich um eine Fortbildungsveranstaltung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, bzw. § 15 FAO.
Ein ausführliches Programm folgt.
Die verbindliche Anmeldung ist ab sofort und bis zum 31. Mai 2026 möglich.
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